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Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Lexikon

Die AM-VO ist die Verordnung zum 3. Abschnitt des ASchG und beinhaltet Benutzungs-, aber auch Beschaffenheitsanforderungen für Arbeitsmittel. Die AM-VO ist inhaltlich in vier Abschnitte gegliedert: # Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln, Verwendung, Erprobung,…) # Abschnitt: Benutzung bestimmter Arbeitsmittel (z.B. für Krane, Arbeitskörbe, Autogenschweißen,…) # Abschnitt: Anforderungen an Leitern # Abschnitt: Allgemeine und spezielle Beschaffenheitsanforderungen Bei Arbeitsmitteln mit CE- Kennzeichnung, an denen keine offensichtlichen Mängel festzustellen sind, muss der 4. Abschnitt AM-VO nicht angewandt werden, hier gilt der Vertrauensgrundsatz gem. § 33 Abs. 4 ASchG.