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Arbeitsstättenbewilligung (Genehmigungsverfahren) Lexikon

Nach dem ASchG ist für Arbeitsstätten mit besonderen Gefährdungen auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen Behörde eine so genannte Arbeitsstättenbewilligung erforderlich. Diese ist nicht erforderlich, wenn bereits nach einer anderen Rechtsgrundlage wie z.B. der Gewerbeordnung, dem Apothekengesetz oder dem Eisenbahngesetz eine Bewilligungspflicht gegeben ist.