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Auswertige Arbeitsstellen Lexikon

Das ASchG unterscheidet grundsätzlich zwischen Tätigkeiten der Arbeitnehmer in Arbeitsstätten, wo die speziellen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung zur Anwendung kommen, Tätigkeiten auf Baustellen, wo die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung gelten, und Tätigkeiten auf auswärtigen Arbeitsstellen. Für auswärtige Arbeitsstellen wurden keine speziellen Bestimmungen auf Verordnungsweg geregelt, es gelten vor allem die tätigkeitsbezogenen Schutzbestimmungen des 6. Abschnitts des ASchG.