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Betriebsanleitung (nach der MSV) Lexikon

Jeder Hersteller einer Maschine ist gemäß der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) verpflichtet, dem Käufer in Österreich mit der Maschine eine deutschsprachige Betriebsanleitung zu übermitteln. Der Mindestinhalt der Betriebsanleitung ist in den §§ 71 bis 74 der MSV geregelt. Mängel in der Betriebsanleitung sind – nach Produkthaftung – Mängeln an der Maschine selbst gleichgestellt. Siehe auch unter Bedienungsanleitung.