Fachgruppe

Brandschutz Lexikon

Betreffend Brandschutz bestehen die folgende allgemeine Verpflichtungen: # Die Möglichkeit einer Brandentstehung muss durch geeignete technische (z.B. Ersatz leicht entzündlicher Arbeitsstoffe), organisatorische (Erstellung einer Brandschutzordnung) und personenbezogene (Unterweisung: keine Zigaretten in den Papierkorb, keine Verwendung von Heizstrahlern, Kaffeemaschinen abends ausschalten,…) Maßnahmen minimiert werden. # Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung müssen getroffen werden (z.B. Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzwarten oder einer Brandschutzgruppe, Unterweisung der Arbeitnehmer über die Verwendung der Löscheinrichtungen, Ausarbeitung eines Evakuierungsplans, regelmäßige Brandschutzübungen, …).