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CE-Kennzeichnung Lexikon

Die CE-Kennzeichnung bescheinigt ganz allgemein die Einhaltung einer bestimmten Herstellervorschrift (z.B. der Maschinen-Sicherheitsverordnung MSV 2010), die eine in österreichisches Recht umgesetzte und somit europäisch einheitliche Richtlinie der EU nach Artikel 95 des EG-Vertrages ist. Die CE-Kennzeichnung steht für die Einhaltung von gesetzlichen Mindestforderungen und nicht für besondere Qualität, eine durchgeführte Produktprüfung oder eingehaltene Normen. Kernstück jeder der (ca. 25) Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben, sind die Grundlegenden (Sicherheits)Anforderungen (GSA) und das oder die Konformitätsbewertungsverfahren. Ab 01.01.1995 muss jede neu in Verkehr gebrachte Maschine die CE-Kennzeichnung tragen. Neue Maschinen ohne CE-Kennzeichnung dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.