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Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung Lexikon

Bei der Evaluierung lässt das ASchG großen Spielraum zu, wobei der folgende Ablauf anzuraten ist: # Teilen Sie den Betrieb bzw. die Baustelle oder Tätigkeiten in örtliche oder tätigkeitsbezogene Einheiten, die als Grundlage für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (siehe Dokumentation) dienen. # Ermitteln Sie mit Unterstützung von Checklisten die Gefahren in den festgelegten Einheiten bzw. Evaluierungsbereichen. # Führen Sie die Risikobeurteilung für die unter Punkt 2 festgestellten Gefahren durch, wobei hier Wahrscheinlichkeit, Expositionsdauer, mögliche Schadensschwere, aber auch technische Machbarkeit und unter Umständen auch die Kosten/Nutzen Relation zu beachten sind. Grundregel: je höher das Risiko, desto höher der vertretbare Aufwand zur Vermeidung oder Minimierung des jeweiligen Risikos. Eindeutige Gesetzesübertretungen sind nicht Thema der Risikobeurteilung. # Wenn nach der Risikobeurteilung feststeht, dass Maßnahmen notwendig sind, so sind für diese je nach Höhe des Risikos Umsetzungsfristen zu setzen. Klare Gesetzesübertretungen (z.B. Fehlen einer Schutzvorrichtung an einer Maschine) sind unverzüglich zu beheben. # Als letzten Schritt sowie „sichtbares“ und nachvollziehbares Ergebnis der Evaluierung erstellen Sie die (unter 1 definierten) Dokumente.