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Eignungs- und Folgeuntersuchungen Lexikon

Diese Untersuchungen werden vor Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit (Eignungsuntersuchung) oder in bestimmten regelmäßigen Zeitabständen (Folgeuntersuchungen) durchgeführt. Die Zeitabstände der regelmäßigen Folgeuntersuchungen regelt die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ). Vor allem bei Tätigkeiten, die zu einer Berufskrankheit führen können (z.B. beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit) oder/und die unter Atemschutz oder besonders belastender Hitze ausgeführt werden müssen, sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen. Diese Untersuchungen sollen die Eignung der untersuchten Arbeitnehmer für bestimmte Tätigkeiten feststellen. Gegebenenfalls muss durch geeignete Maßnahmen das Entstehen einer Berufskrankheit verhindert werden. Siehe auch Freiwillige Untersuchungen.