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Fahrzeugverkehr (in Arbeitsstätten) Lexikon

Siehe auch unter: Verkehrswege. Findet in der Arbeitsstätte Fahrzeugverkehr (z.B. Stapler) statt, so müssen gewisse Grundsätze beachtet werden: * Die Mindestbreite der Ausgänge ist an die Fahrzeugbreite bzw. Breite der Ladung anzupassen und muss mindestens die Fahrzeug- bzw. Ladungsbreite plus 1m betragen  * wird ein Ausgang vorzugsweise für Fahrzeugverkehr genutzt, so ist ein eigener Ausgang für Fußgänger vorzusehen oder es muss eine klare Trennung (z.B. durch ein Geländer) zwischen Fahrzeug und Fußgänger vorhanden sein. Führen Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr an Türen oder Toren vorbei, so sind gegebenenfalls Abschrankungen, Lichtsignale oder Warnhinweise vorzusehen.  * Stellt Fahrzeugverkehr eine besondere Gefahr dar, müssen die Verkehrswege als solche gekennzeichnet sein, bei Räumen über 1000 m² ist dies in jedem Fall gefordert.  * Die Verkehrswegsführung muss möglichst übersichtlich sein, die Fahrweise entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten.