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Fiktive Raumteilung Lexikon

Sie auch unter Arbeitsräume. Unter „fiktiver Raumteilung“ versteht man die Möglichkeit, einen Arbeitsraum in zwei Arbeitsbereiche aufzuteilen, wobei die Beschäftigungsdauer in einem der zwei Bereiche während des Arbeitstages nur kurzfristig (nicht über 2 Stunden) sein darf, das heißt es sind keine ständigen Arbeitsplätze vorhanden. Beispiel: Verkaufsladen mit Hinterlager. Für das Hinterlager können nach Arbeitsstättenverordnung (AStV) gewisse Ausnahmebestimmungen in Anspruch genommen werden.