Fachgruppe

Grenzwerte (von Arbeitsstoffen) Lexikon

Grenzwerte von Arbeitsstoffen im Sinne des ASchG sind MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) und TRK -Werte (technische Richtkonzentration). TRK-Werte sind vor allem für kanzerogene Arbeitstoffe festgelegt, wo auch schon geringe Konzentrationen gesundheitliche Auswirkungen haben können, MAK-Werte für Arbeitsstoffe mit einer Dosis/Wirkung Relation. Es handelt sich in beiden Fällen um den Mittelwert einer Gefahrstoffkonzentration über einen bestimmten Beurteilungszeitraum, idR über einen 8 h Arbeitstag. Während man bei MAK-Werten bei Einhaltung der Grenzwerte davon ausgehen kann, dass auch bei langfristiger Exposition Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden, kann man dies bei kanzerogenen Stoffen, für die TRK-Werte festgelegt sind, nicht sagen. Die MAK- und TRK-Werte sind im Anhang I der Grenzwerteverordnung (GKV) festgelegt. Für eine Anzahl reiner Stoffe wurde in der Grenzwerteverordnung (GKV 2008) die MAK-Werte Liste (MAK = Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) festgelegt. Scheint ein Stoff nicht in der MAK-Werte Liste auf, darf jedoch nicht automatisch auf dessen gesundheitliche Unbedenklichkeit geschlossen werden.