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Kennzeichnung (von Gefahrenbereichen, Hinweise) Lexikon

Bestimmte Gefahrenbereiche müssen gekennzeichnet werden. Dies trifft unter anderem zu auf: – Bereiche mit Zutrittsbeschränkungen, – Verkehrswege in Räumen mit einer Bodenfläche von über 1000m² , – Fluchtwege und Notausgänge, – Bereiche, in denen Augenschutz, Atemschutzgeräte oder Kopfschutz vorgeschrieben ist, – Bereiche, die nur mit Schutzkleidung betreten werden dürfen – Sanitätsräume und Feuerlöscheinrichtungen. Siehe auch unter Hinweisschilder und Bodenmarkierungen.