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Konformitätserklärung Lexikon

Mit der Konformitätserklärung nach Anhang II der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) erklärt der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter) einer Maschine mit seiner Unterschrift, dass die Maschine die Grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) der MSV 2010 erfüllt und das in Frage kommende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Die Konformitätserklärung (oder Übereinstimmungserklärung) ist dem Käufer einer Maschine auszufolgen.