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Lichteintrittsflächen Lexikon

Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, deren Lichteintrittsflächen, die direkt ins Freie führen müssen, mindestens 10 Prozent der Bodenfläche des Raumes betragen. Ausnahmen hiervon bestehen für Arbeitsräume, die nur kurzzeitig genutzt werden (z.B. Kopierkammer) und für bestimmte Räume wie Meisterkojen, Portierslogen und Kassenschalter. Diese Bestimmungen gelten vor allem für Arbeitsräume mit Ständigen Arbeitsplätzen. Siehe auch unter: Sichtverbindung