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Mutterschutz Lexikon

Das Mutterschutzgesetz (MSchG) sieht einen besonderen Schutz für Schwangere und stillende Mütter vor. Besteht Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind, dürfen werdende Mütter über die acht – Wochen Frist hinaus nicht beschäftigt werden, überdies sieht das MSchG bis zu 12 Wochen nach der Entbindung bestimmte Beschäftigungsverbote und -beschränkungen vor. Im § 2a MSchG ist eine besondere Evaluierungspflicht festgeschrieben, demnach müssen bestimmte Tätigkeiten und Belastungen wie Lärm, schweres Heben und Tragen oder extreme Hitze und Kälte bezüglich Art, Ausmaß, Dauer und tatsächliche Belastung ermittelt und beurteilt werden. Gegebenenfalls müssen Schwangere und Stillende andere Tätigkeiten (eventuell in einem anderen Bereich) ausüben oder freigestellt werden.