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Muss der AG PSA zur Verfügung stellen? Wie schaut es bei orthopädischen Sicherheitsschuhen gemäß ÖNORM Z 1259 oder optisch korrigierten Augenschutz aus? PSA

Der AG ist verpflichtet, bei Bedarf (Evaluierung) entsprechende PSA kostenfrei für die AG zu Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für individuellen Fußschutz durch orthopädische Zurichtung oder optisch korrigierten Augenschutz. Hierbei ist allerdings ein Verordnungsschein vom entsprechenden Facharzt notwendig.