Fachgruppe

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn AN die zu Verfügung gestellte PSA nicht verwendet? PSA

Generell ist es einerseits die Pflicht des AG, entsprechende PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen, und andrerseits die Pflicht des AN diese entsprechend zweckmäßig zu verwenden (AschG; PSA-V).
Kommt ein AN dieser Verpflichtung nicht nach, ist folgender Ablauf legitim:
1.mündliche Verwarnung – 2. mündliche Verwarnung – schriftliche Verwarnung – Kündigung