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Prüfung und Wartung (von Arbeitsmitteln) Lexikon

Grundsätzlich muss jedes Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel überprüft werden (Sichtkontrolle). Mangelhafte Arbeitsmittel sollen nicht zurückgelegt sondern sofort repariert oder ausgeschieden werden! Für bestimmte Arbeitsmittel wie Krane, Aufzüge oder Hebebühnen bestehen gesetzlich vorgeschriebene Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen. Diese sind durch geeignete fachkundige Personen durchzuführen und in einem Prüfbuch festzuhalten. Unabhängig davon haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass alle Arbeitsmittel stets in einem einwandfreien Zustand gehalten werden.