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Prüfungen nach VEXAT Lexikon

In der VEXAT sind in bestimmten definierten Fällen Erstüberprüfungen und periodische Überprüfungen vorgesehen. So müssen z.B. elektrische Anlagen und mechanische Lüftungs- und Absauganlagen vor der ersten Inbetriebnahme in explosionsgefährdeten Bereichen auf ihre Explosionssicherheit überprüft werden. Auch die Umsetzung der Zonenfestlegung sowie die Umsetzung der Explosionsschutzmaßnahmen muss vor der ersten Inbetriebnahme überprüft werden. Bei außergewöhnlichen Beanspruchungen (Feuchtigkeit, Kälte, Hitze,…) müssen elektrische Anlagen regelmäßig überprüft werden, weiters müssen Lüftungs- und Absauganlagen einmal jährlich überprüft werden. Die Überprüfungen müssen durch geeignete und fachkundige Personen durchgeführt werden, dies dürfen auch Betriebsangehörige sein.