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REACH – Verordnung Lexikon

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), eine Verordnung der EG (1907/2006), regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkungen von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Stoffe ab 1 t pro Jahr und Hersteller müssen registriert werden, u.a. muss die Gefährlichkeitseinstufung und Kennzeichnung des Stoffs sowie Leitlinien für seine sichere Verwendung angegeben werden. Diese Daten müssen öffentlich zugänglich sein. Ab 10 t ist ein Stoffsicherheitsbericht anzufertigen. Dieser hat die Stoffsicherheitsbeurteilung, insbesondere schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und bei gefährlichen Stoffen auch Expositionsabschätzungen, eine Expositionsbeurteilung und eine Risikobeschreibung zu dokumentieren.