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Schutzziele Lexikon

Unter einem Schutzziel versteht man allgemein gehaltene Bestimmungen in rechtlichen Grundlagen, die deren Formulierung eine buchstäbliche Umsetzung nicht möglich machen. Begriffe wie „wenn erforderlich“, „auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau“, „so gering wie möglich“ oder „wenn es die betrieblichen Verhältnisse erfordern“ müssen im Einzelfall – vor allem im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung – bewertet und umgesetzt werden. Auch die Grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) der MSV 2010 stellen Schutzziele dar, die z.B. durch harmonisierte Normen umgesetzt werden können.