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Sicherheitsbauteil Lexikon

In der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) sind auch die Anforderungen an Sicherheitsbauteile geregelt. Dies sind Bauteile von Maschinen, die mit dem Verwendungszweck der Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion selbständig in Verkehr gebracht werden, und deren Ausfall oder Fehlfunktion das Risiko (siehe auch unter: Restgefahren und Risikoanalyse), einen Unfall zu erleiden, erhöhen. Selbständig in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile gelten definitionsgemäß als Maschinen.