Fachgruppe

Sicherheitsfachkraft (SFK) Lexikon

Sicherheitsfachkräfte (oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit), haben die Aufgabe, den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und den Arbeitgeber bei seinen diesbezüglichen Pflichten zu unterstützen. Die Fachausbildung zur SFK bietet z.B. die AUVA an. Jede Arbeitsstätte muss die Dienste einer Sicherheitsfachkraft in Anspruch nehmen, zeitlicher Mindestaufwand und Tätigkeitsbereich sind im 7. Abschnitt des ASchG geregelt. Die Fachausbildung zur SFK umfasst einen achtwöchigen Fachkurs, den beispielsweise die AUVA anbietet. Siehe hierzu auch: Präventionszeit, Fachkenntnisse, Präventionszentren, Qualifikation