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Sozialeinrichtungen Lexikon

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein entsprechendes soziales Umfeld, wobei Sie Ihren Arbeitnehmern in jedem Fall eine ausreichende Anzahl an Toiletten sowie Trinkwasser und Waschplätze zur Verfügung stellen müssen. Wenn erforderlich (z. B. bei Einwirkung von Nässe oder Staub, bei Bereitschaftsdienst,…), müssen überdies Duschen, Waschräume, Kleiderkästen, Umkleideräume sowie Aufenthalts- und Bereitschaftsräume zur Verfügung gestellt werden. Werden bewegungsbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt, ist darauf Rücksicht zu nehmen, siehe hierzu auch: barrierefreie Gestaltung.