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Sprengarbeiten Lexikon

Sprengarbeiten im Sinne der Sprengarbeitenverordnung (SprengV ) umfassen nicht nur die Durchführung einer Sprengung an sich, sondern die folgenden Tätigkeiten: * Übernahme , Verwahrung und Transport von Sprengmitteln (das sind Sprengstoffe und Zündmittel ) * Herstellen von Sprengladungen und Besetzen * Herstellung und Prüfung von Zündanlagen * Abtun und Entschärfen von Sprengladungen * Beseitigung von Versagern * Entsorgung von Sprengmitteln Sprengarbeiten dürfen nur von Sprengbefugten durchgeführt werden.