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Stand der Technik Lexikon

Unter dem Begriff „Stand der Technik“ im Sinne des Arbeitnehmerschutzes versteht man den auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Entwicklungsstand von Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist. Der Stand der Technik repräsentiert also das „non plus ultra“ an erreichbarer Sicherheit. Arbeitgeber müssen über den Stand der Technik informiert sein und diesen unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren bei der Umsetzung von Lösungen im Arbeitnehmerschutz berücksichtigen bzw. anwenden. Der Prozess der Risikoanalyse bzw. der Gefahrenanalyse liefert die Grundlage für die jeweils notwendige und vertretbaren Aufwand beim Setzen von Maßnahmen, Stand der Technik Lösungen sind anzustreben.