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Stiegen Lexikon

Stiegen gelten im Sinne der AStV als Verkehrswege. Sie müssen genügend große, ebene, rutschhemmende und tragfähige Auftrittsflächen haben. Bei Stiegen mit mehr als vier Stufen ist ein Handlauf anzubringen. Stiegen müssen ausreichend beleuchtet sein, vor allem die oberste und unterste Stufe muss deutlich erkennbar sein. Auf Stiegen dürfen keine Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.