Überlassung (von Arbeitnehmern) | Lexikon |
Zur Verfügung gestellte Arbeitnehmer („Leiharbeiter“) werden an andere „überlassen“, um unter deren Kontrolle zu arbeiten. Für die Dauer der Überlassung gelten die Beschäftiger als Arbeitgeber. |
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Zur Verfügung gestellte Arbeitnehmer („Leiharbeiter“) werden an andere „überlassen“, um unter deren Kontrolle zu arbeiten. Für die Dauer der Überlassung gelten die Beschäftiger als Arbeitgeber. |