Fachgruppe

Umkleideräume Lexikon

Umkleideräume müssen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Arbeitsbedingungen eine umfassende Reinigung (aufgrund Staub, Hitze, Schmutz, Öl) und die Bereitstellung von Duschen erforderlich machen oder bei der Arbeit Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden muss. Sind mindestens fünf männliche und fünf weibliche Arbeitnehmer auf Umkleideräume angewiesen, sind diese getrennt einzurichten. Siehe hierzu auch: Kleiderkästen.