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Unterweisung Lexikon

Unterweisung beinhaltet vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen und ist vorwiegend als Schulung den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich des Arbeitnehmers zu verstehen. Beispiel: Arbeitnehmer sind im Falle von Tragepflicht darüber zu unterweisen, wie persönlicher Gehörschutz richtig getragen wird. Die Unterweisung, die nachweislich erfolgen muss, verlangt im Gegensatz zur Information in Folge ein (richtiges) Agieren der Arbeitnehmer. Bei der Unterweisung darf der Wissens- bzw. Erfahrungsstand der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die Unterweisung ist auch eine wichtige Maßnahme im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung.