Fachgruppe

Verordnungen (zum ASchG) Lexikon

Als Durchführungsbestimmungen zu einzelnen Paragraphen oder Teilen von Gesetzen werden vom zuständigen Ministerium Verordnungen erlassen. Im ASchG sagt der letzte Paragraph jedes Abschnitts (§ 18, § 32, § 39,….) aus, welche Verordnungen es zu dem jeweiligen Abschnitt jedenfalls geben muss. Im ASchG sind an die 30 Verordnungen vorgesehen, von denen mittlerweile 27 erlassen sind. Bei noch fehlenden Verordnungen kommen die Übergangsbestimmungen des 9. Abschnitts ASchG zum Tragen.