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Bildschirmarbeit Lexikon

Bildschirmarbeitsplätze sind mit ausreichend Platz für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen einzurichten. Es ist geeignete Beleuchtung vorzusehen, zu vermeiden sind Reflexionen und Blendungen (siehe auch unter Bildschirmaufstellung). Sind Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden insgesamt (pro Arbeitstag) mit Bildschirmarbeit beschäftigt, gilt folgendes: * Nach jeweils 50 Minuten Bildschirmarbeit muss eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel von mindestens 10 Minuten erfolgen * der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine augenärztliche Untersuchung und gegebenenfalls auf eine Sehhilfe auf Kosten des Arbeitgebers.