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Absturzgefahr Lexikon

Bei Arbeiten auf erhöhten Standplätzen (Podesten, Zwischendecken, Wandöffnungen, etc.) bei Bodenöffnungen (Schächte, Kanäle, etc.) oder bei Rampen besteht Absturzgefahr. In diesen Fällen sind Geländer bzw. Abdeckungen vorzusehen. Ist dies nicht möglich, muss die Gefahrenstelle gekennzeichnet sein (z.B. bei Laderampen) oder es müssen Absturzsicherungen verwendet werden.