Fragen allein

ID 83
Arbeitsplatz Lexikon

Ein Arbeitsplatz ist nach § 2 Abs 4 ASchG der räumliche Bereich, in dem sich Arbeitnehmer bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit aufhalten und nach den Arbeitsstätten (oder Baustellen) und Arbeitsräumen die kleinste definierte Betrachtungseinheit. Die Anforderungen an Arbeitsplätze sind insbesondere im 6. Abschnitt des ASchG, für Bildschirmarbeitsplätze auch in der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) geregelt. Je nachdem, ob es sich um Arbeitsplätze in Arbeitsstätten, in Gebäuden oder im Freien, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen handelt, können unterschiedliche Anforderungen bestehen.