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ID 84
Arbeitsplatzevaluierung (oder Gefährdungsbeurteilung) Lexikon

Unter „Arbeitsplatzevaluierung“ versteht man einen Vorgang, bei dem Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit systematisch ermittelt und beurteilt werden. Danach sind bei Bedarf Maßnahmen zu setzen, die Ergebnisse dieses Prozesses sind in den so genannten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten“ (siehe Dokumentation) nach der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) festzuhalten. Der rechtliche Auftrag zur Durchführung der Evaluierung geht an den Arbeitgeber selbst, dieser kann diese Aufgabe (nicht aber die Verantwortung) delegieren. Diese Person kann, muss jedoch keine Präventivfachkraft sein. Das Gesetz schreibt keine spezifische Ausbildung oder Qualifikation für „Evaluierer“ vor. Im Mutterschutz und für Kinder und Jugendliche besteht eine besondere Evaluierungspflicht. Die Evaluierung ist vor allem in den Bereichen relevant, wo der Gesetzgeber keine konkreten Detailvorgaben sondern Schutzziele (z.B. „geeignet“, „ausreichend“) definiert. Zur Evaluierung siehe auch die Internetseite www.eval.at. Siehe auch unter: Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung, Externe Evaluierungsfachkräfte, Fertigstellung der Arbeitsplatzevaluierung, Spezielle Evaluierungspflichten.