Fragen allein

ID 87
Arbeitsruhe Lexikon

Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Wochen(end)- und Feiertagsruhe wird im Arbeitsruhegesetz (ARG). Ausnahmen sind durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder Bescheid möglich. Für bestimmte Gruppen von Beschäftigten (z.B. Lehrlinge, Schwangere) bestehen Ausnahmen. Vom ARG ist das Arbeitszeitgesetz (AZG) zu unterscheiden, in dem die Arbeitszeit und die Ruhepausen geregelt sind.