Fragen allein

ID 89
Arbeitsstätte Lexikon

In der Terminologie des Arbeitnehmerschutzes wird zwischen Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen unterschieden. Gewissermaßen „vertikal“ bestehen die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsräume und Arbeitsplätze. Die Anforderungen an Arbeitsstätten sind im 2. Abschnitt des ASchG und der Arbeitsstättenverordnung (AStV) geregelt. Nach Definition ASchG sind auch Bereiche im Freien auf dem Betriebsgelände Teil der Arbeitsstätte und somit von der AStV erfasst.