Fragen allein

ID 127
Berufskrankheiten Lexikon

Unter einer „Berufskrankheit“ versteht man eine in der Anlage 1 zum ASVG angeführte Erkrankung, die unter den dort angeführten Voraussetzungen bei Ausübung der die Versicherung begründende Beschäftigung verursacht wurde. „Spitzenreiter“ bei den Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit und Hauterkrankungen. Eine „berufsbedingte Erkrankung“ ist eine Krankheit, die zwar ebenfalls bei der die Versicherung begründende Beschäftigung erworben wurde, es gibt jedoch keine (Renten)Leistungen der rechtlichen Unfallversicherung. Prominentes Beispiel dafür sind Erkrankungen der Wirbelsäule. Die Tätigkeiten der Arbeitsmediziner nach dem ASchG erstrecken sich jedoch auch auf die Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen.