Fragen allein

ID 133
Betriebsanweisungen (nach der AM-VO) Lexikon

Gemäß der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) müssen für Krane, selbstfahrende Arbeitsmittel, Bolzensetzgeräte und für das Autogenschweißen schriftliche Betriebsanweisungen erstellt und den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestinhalt dieser Betriebsanweisungen ist in der AM-VO geregelt. Vom Begriff Betriebsanweisungen ist die Bedienungsanleitung (des Herstellers) zu unterscheiden.