Fragen allein

ID 33
Begriff „fachkundige Person“? PSA

Generell gilt § 2 Abs. 3 AM-VO. Das heißt, die betroffene Person muss über entsprechendes Fachwissen und Berufserfahrung verfügen. Die Entscheidung, welche Betriebsangehörigen diese Anforderungen erfüllen, obliegt dem Arbeitgeber. Klar jedoch ist, dass ein eintägiges, einschlägiges Seminar bei einem Hersteller oder sonstigem Anbieter (z.B. AUVA) ohne weitere entsprechende berufliche, regelmäßig ausgeübte Tätigkeit nicht reicht.