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ID 66
Akkreditierung Lexikon

Unter „Akkreditierung“ (lat. accredere = Glauben schenken) versteht man die formelle Anerkennung, dass eine Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle zur Ausübung von Prüfungen, Überwachungen und/oder Zertifizierungen befugt ist. So ist z.B. die AUVA für die Prüfung bestimmter Persönlicher Schutzausrüstung akkreditiert. Die rechtliche Grundlage für Akkreditierungen ist in Österreich das Akkreditierungsgesetz (AkkG).