Fragen allein

ID 72
Arbeitgeber und Arbeitnehmerschutz Lexikon

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, aktiv über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer zu wachen und die Arbeitsbedingungen laufend zu verbessern. Das bloße Einhalten (ohne eigenes Nachdenken) von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist aufgrund der Formulierungen im ASchG nicht mehr möglich (siehe auch unter Schutzziele). Eigene Überlegungen, den betrieblichen Arbeitnehmerschutz betreffend, sind gewünscht und vor allem im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung gefordert.