Fragen allein

ID 115
Beauftragte (verantwortlich B.) Lexikon

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen zum ASchG eingehalten werden. Der Arbeitgeber kann jedoch auch nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG) in Verbindung mit dem Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) einen oder mehrere verantwortlich Beauftragte bestellen, denen für das ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften obliegt. Von B. im hier angeführten Sinne sind „Beauftragte“ wie Präventivdienste, Sicherheitsvertrauenspersonen oder Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden.