Fragen allein

ID 138
Bildschirmarbeitsverordnung BS-V Lexikon

Die BS-V regelt die Gestaltung von und das Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen. Folgende Bereiche werden geregelt: * Geltungsbereich und Definition des Begriffs Arbeit am Bildschirmgerät zu einem „nicht unwesentlichen Teil“ (gem. § 68 Abs. 3 ASchG) * Anforderungen an Bildschirm, Tastatur, Arbeitstisch, Arbeitsfläche, Bürostuhl, Belichtung, Beleuchtung und Strahlung * Evaluierung von Bildschirmarbeit, Pausen, Tätigkeitswechsel, Freiwillige Untersuchungen und Sehhilfen bei Bildschirmarbeit * Pflichten der Arbeitgeber bezüglich Unterweisung, Information, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer