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TRK-Werte | Lexikon |
Für erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und krebserzeugende Substanzen können keine Grenzwerte festgelegt werden, da selbst kleinste Mengen bereits die genannten Wirkungen zeigen können. Für solche Arbeitsstoffe wurden in der Grenzwerteverordnung (GKV) TRK-Werte (TRK = Technische Richt-Konzentration) festgelegt. Diese Werte orientieren sich an den technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten, wobei mögliche Ersatzstoffe in jedem Falle (Ohne Berücksichtigung der Kosten!) vorzuziehen sind. TRK- Werte unterscheiden sich somit grundlegend von MAK-Werten. |