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AG Lexikon

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Bildschirmarbeit Lexikon

Bildschirmarbeitsplätze sind mit ausreichend Platz für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen einzurichten. Es ist geeignete Beleuchtung vorzusehen, zu vermeiden sind Reflexionen und Blendungen (siehe auch unter Bildschirmaufstellung). Sind Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden insgesamt (pro Arbeitstag) mit Bildschirmarbeit beschäftigt, gilt folgendes: * Nach jeweils 50 Minuten Bildschirmarbeit muss eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel von mindestens 10 Minuten erfolgen * der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine augenärztliche Untersuchung und gegebenenfalls auf eine Sehhilfe auf Kosten des Arbeitgebers.

Bildschirm Lexikon

Unter einem Bildschirm bzw. Bildschirmgerät (engl.: VDT video display terminal) versteht man eine Baueinheit mit einem Bildschirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Graphikdarstellung, unabhängig vom Darstellungsverfahren. Bildschirmarbeitsplätze müssen nach den Grundsätzen der Ergonomie gestaltet sein, es gilt die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V).  

Zweihandschaltung Lexikon

Eine Zweihandschaltung ist eine Einrichtung, die eine gleichzeitige Betätigung durch beide Hände erfordert, um den Betrieb einer Arbeitsbewegung einzuleiten und aufrecht zu erhalten. Zweihandschaltungen müssen folgende Eigenschaften aufweisen: * Es müssen beide Stellteile (siehe auch Betriebsartenwahlschalter) gleichzeitig (innerhalb von 0,5 Sekunden) betätigt werden * eine dauernde Betätigung während des gesamten Arbeitsvorganges muß gegeben sein * das Loslassen auch nur eines Stellteils beendet den Arbeitsvorgang Siehe auch unter: Schutzeinrichtungen, Nicht trennende Schutzeinrichtungen

Zwangshaltungen Lexikon

Darunter versteht man eine physiologisch ungünstige Körperhaltung wie z.B. stark gebeugt oder kniend, die durch bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsmittel erzwungen wird. Durch Beachtung der Grundsätze der Ergonomie können Zwangshaltungen vermieden werden.

Zutrittsbeschränkungen Lexikon

Zu Bereichen und Räumen mit speziellem Gefahrenpotential haben nur bestimmte (besonders ausgebildete) Personen bzw. Personen mit entsprechender Ausrüstung (z.B. Helm) Zutrittsberechtigung. Solche Bereiche oder Räume können beispielsweise sein: * Abgeschlossene elektrische Betriebsräume * Bereiche mit Absturzgefahr * Bereiche mit Gefahr des Herabfallens von Gegenständen * Bereiche mit radioaktiven Stoffen oder Strahlung * Lärmbereiche * Bereiche, wo bestimmte gefährliche Arbeitsstoffe vorhanden sind

Zündquelle (Zündenergie) Lexikon

Zur Entzündung eines brennbaren Stoffes (Gas-, Dampf- oder Staub-Luft-Gemische) der zu Brand oder Explosion führen kann, muss Wärme bzw. Zündenergie zugeführt werden. Die Zufuhr der Zündenergie kann in Form von Funken (kein Radio im Lackierraum!), Flammen, durch heiße Oberflächen, statische Elektrizität oder durch eine chemische Reaktion erfolgen. Die stoffabhängige Mindestzündenergie ist somit ein Maß für die Brand- und Explosionsgefährlichkeit eines Stoffes. Nach der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen keine wirksamen Zündquellen vorhanden sein. Potentielle Zündquellen sind zu vermeiden oder auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Elektrische Anlagen müssen, soweit es möglich ist, außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche angeordnet werden.

Zubereitungen Lexikon

siehe (gefährliche) Arbeitsstoffe

Zonenfestlegung (nach VEXAT) Lexikon

Nach der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) müssen potentiell explosionsgefährdete Bereiche nach Ausmaß, Häufigkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären in Zonen eingeteilt werden. Für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel sind die Zonen 0, 1 und 2 festgelegt, für brennbare Stäube die Zonen 20, 21 und 22 sowie für medizinisch genutzte Räume die zonen G und M. Je nach getroffener Zonenfestlegung dürfen im Normalbetrieb oder aber auch bei vorhersehbaren oder selten auftretenden Störungen keine Zündquellen vorhanden sein. Arbietsmittel mit eigenen potentiellen Zündquellen müssen nach den Herstellervorschriften (z.B. der Explosionsschutzverordnung (ExSV)) entsprechend sicher und für die jeweilige Zone geeignet sein.

Wohnräume Lexikon

Werden den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber Wohnräume zur Verfügung gestellt, so müssen diese bestimmten Anforderungen entsprechen. So muss beispielsweise ein Bett mit Bettzeug, eine Kochmöglichkeit und Mittel zur Ersten Hilfe zur Verfügung gestellt werden. Weitere Anforderungen finden sich in der AStV.

Werkzeug Lexikon

(Hand)Werkzeuge wie z.B. Schraubenzieher oder Beißzange gelten zwar nicht als Maschinen nach der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) (und tragen somit keine CE-Kennzeichnung), sind aber sehr wohl Arbeitsmittel im Sinne der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). Faktoren für die Auswahl von Handwerkzeugen sind die Art und Effizienz der Kraftübertragung sowie ergonomische Aspekte (Ergonomie) wie beispielsweise die Griffgestaltung.

Weißfingerkrankheit Lexikon

siehe Vibrationsbelastung

Wartung (von Arbeitsmitteln) Lexikon

siehe Prüfung und Wartung

Warnsignale Lexikon

siehe Gefahrensignale

Warnkleidung Lexikon

Warnkleidung ist Schutzausrüstung, die dazu bestimmt ist, Arbeitnehmer durch bessere Wahrnehmbarkeit – z.B. beim Sichern von Unfallstellen im Freien – zu schützen.

Vibrationsbelastung Lexikon

Die gesundheitsschädigende Einwirkung vibrierender Werkzeuge oder Maschinen ist seit langem bekannt, wird jedoch oft unterschätzt. Unterschieden wird zwischen Ganzkörpervibrationen (z.B. bei Radladern, Bagger oder Traktoren) und Hand-Arm-Vibration (bei Handwerkzeugen). Wird dieses Problem missachtet, können bei Ganzkörpervibrationen Beschwerden der Verdauung, der Wirbelsäule, der Sehleistung, des Gleichgewichtssinnes und des Herz-Kreislauf-Systems die Folge sein. Bei Hand-Arm Vibrationen kann die sehr schmerzhafte Weißfingerkrankheit die Folge sein. Als Maßnahmen kommen schwingungsdämpfende Elemente zwischen Maschine und Fundament (bei stationären Maschinen), schwingungsdämpfende Sitze in Fahrzeugen oder schwingungsdämpfende Handschuhe in Frage.  

VEXAT Lexikon

siehe explosionsfähige Atmosphären (Verordnung)

Verwendungsschutz Lexikon

siehe Arbeitnehmerschutz

Verwenderinformation (für PSA) Lexikon

Jedem Käufer von Persönlicher Schutzausrüstung ist Verwenderinformation über die betreffende PSA in schriftlicher Form zu geben. Diese muss beinhalten: * Anweisungen über Verwendung, Lagerung, Reinigung, Überprüfung,... * Schutzklassen und Verwendungsgrenzen (plus Messwerte, z.B. die Schalldämmung) von Gehörschutz * Informationen über Zubehör und Ersatzteile * Verfallsdatum, Verfallszeit, maximale Tragedauer * Informationen über die für den Transport geeignete Verpackungsart * die Bedeutung von Markierungen und Kennzeichnungen * weitere wichtige Angaben wie Werkstoffe, Festigkeit, Behinderung des Verwenders,... Die Verwenderinformation muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Verteilerkasten Lexikon

siehe Schaltkasten