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10. Mai 2021 | 14:00-14:45 (45 Min) |
Gefährdungsbeurteilung von Implantatträgern hinsichtlich der Exposition durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz | |
Gemäß der deutsche Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) gehören Träger von aktiven und passiven medizinischen Implantaten zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Beschäftigten. Mögliche Auswirkungen einer Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF) auf die Gesundheit und Sicherheit von Implantatträgern, die über die in der EMFV betrachteten Gefährdungen hinausgehen, sind daher im Rahmen einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu evaluieren. Wird eine Gefährdung festgestellt, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen. |
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Veranstalter: AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt