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Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung AAV Lexikon

Bis zum Inkrafttreten entsprechender Verordnungen zum ASchG sind Teile der AAV als Übergangsbestimmung in Kraft. Mit jeder neuen Verordnung zum ASchG treten weitere Bestimmungen der AAV außer Kraft. Welche Paragraphen der AAV als Übergangsbestimmung immer noch gelten, ist im 9. Abschnitt des ASchG (Übergangsrecht) geregelt. In den zum ASchG erlassenen Verordnungen ist in den Schlussbestimmungen jeweils geregelt, welche Bestimmungen (der AAV) mit der neuen Verordnung außer Kraft treten.