Fachgruppe

Begehungsmodell Lexikon

Bei der Bestellung von Präventivfachkräften unterscheidet das ASchG zwischen zwei Modellen, was die Präventionszeit betrifft: Für Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmern wird nach § 82a die jährliche Einsatzzeit pro Arbeitnehmer ausgerechnet, in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern findet die Betreuung durch Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkraft in Form einer einjährlichen (11 bis 50 Arbeitnehmer) bzw. zweijährlichen (1 bis 10 Arbeitnehmer) statt. Werden bei mehreren Arbeitsstätten insgesamt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer (d.h. in allen Arbeitsstätten zusammen) beschäftigt, so können auch (gratis) die Präventionszentren der AUVA in Anspruch genommen werden.