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Blitzschutzanlagen Lexikon

Arbeitsstätten, Baustellen und Arbeitsmittel müssen in den folgenden Fällen mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet sein: * Wenn sie durch Höhe, Flächenausdehnung, Lage oder Bauweise blitzschlaggefährdet sind. Solche Anlagen sind längstens alle drei Jahre zu überprüfen. * Wenn sie wegen ihres Verwendungszwecks eines Blitzschutzes bedürfen. Dies ist insbesondere bei Verwendung von explosionsgefährlichen, hochentzündlichen oder größeren Mengen von leichtentzündlichen Arbeitsstoffen der Fall. Diese Anlagen sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen.